1. Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Firma R2 STAND & EVENT, SA, eingetragen im Handelsregister von Paris unter der Nummer 522 816 339, mit Sitz in 26-28 rue de l'Orillon 75011 Paris, vertreten durch ihren amtierenden Geschäftsführer (im Folgenden "R2 STAND & EVENT"), angeboten.
Die im Folgenden beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten von R2 STAND & EVENT und seinem Kunden im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen im Einzelnen fest.
Jede von R2 STAND & EVENT erbrachte Leistung setzt daher die vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen voraus.
2. Antrag auf eine Studie
Jede Anfrage des Kunden nach einer Studie führt zur Erstellung eines kommerziellen und technischen Vorschlags durch R2 STAND & EVENT, dem ein oder zwei Kostenvoranschläge beigefügt werden.
Dieser Vorschlag kann Folgendes umfassen:
- Ein Vorschlag für ein Standdesign
- Ein Vorschlag für zusätzliche Leistungen (Catering, Sicherheit, Hosts/Hostessen, Animation am Stand..., diese Liste ist nicht erschöpfend),
Für jeden Vorschlag wird ein separater Kostenvoranschlag erstellt.
Diese Vorschläge sowie die entsprechenden Kostenvoranschläge können von R2 STAND & EVENT auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeändert werden.
R2 STAND & EVENT behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sobald es den Kunden für ausreichend informiert hält, um seine Entscheidung zu treffen, ob er mit ihm einen Vertrag abschließen möchte oder nicht.
3. Bestätigung der Bestellung
Wenn der Kunde mit dem/den von R2 STAND & EVENT übermittelten Vorschlag(en) zufrieden ist, ist er verpflichtet, R2 STAND & EVENT den/die entsprechenden, eigenhändig unterschriebenen, datierten und mit dem Firmenstempel versehenen Kostenvoranschlag(e) mit dem Vermerk "Einverstanden" zurückzusenden.
Die Unterzeichnung des/der Kostenvoranschlags(e) gilt als Annahme der vorliegenden Vertragsbedingungen durch den Kunden.
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde auch mit allen Vertragsbedingungen einverstanden, die in dem Angebot oder den Angeboten aufgeführt sind, d.h.:
- Einzelheiten der von R2 STAND & EVENT angebotenen Leistungen,
- Einzelheiten der Elemente, aus denen der Stand besteht, wobei alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Elemente ihm zur Miete überlassen werden, sofern nichts anderes vermerkt ist. Auf jedes dem Kunden verkaufte Element wird ausdrücklich hingewiesen,
- Einzelangaben zum Preis der Leistungen ohne Mehrwertsteuer und Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer und inklusive Mehrwertsteuer für die Leistung,
- Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsdauer des Angebots.
Die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags gilt als endgültige Zustimmung des Kunden zu all diesen Punkten.
Jede Änderung des Auftrags oder Anfrage nach zusätzlichen Leistungen ist Gegenstand eines separaten Kostenvoranschlags, der vom Kunden akzeptiert und unterzeichnet werden muss.
4. Dauer der Gültigkeit des Angebots
Jeder dem Kunden übermittelte Kostenvoranschlag gilt als Vertragsangebot.
Dieses Angebot unterliegt einer Gültigkeitsdauer, die dem Kunden auf dem Kostenvoranschlag selbst neben dem Hinweis "Gültigkeit des Angebots" angegeben wird.
Nach Ablauf der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist wird das von R2 STAND & EVENT vorgeschlagene Angebot hinfällig.
Im Falle einer verspäteten Annahme des Angebots durch den Kunden kann die im Kostenvoranschlag definierte Leistung nur bei ausdrücklicher Annahme durch R2 STAND & EVENT erbracht werden, die sich das Recht vorbehält, den Antrag des Kunden abzulehnen oder die Bedingungen für die Ausführung zu ändern.
5. Bedingungen für die Stornierung der Bestellung durch den Kunden
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlags (aus welchem Grund auch immer, einschließlich der Stornierung der Messe durch den Veranstalter oder durch behördliche Entscheidung, höhere Gewalt usw.), ist die vollständige Zahlung des Preises an R2 STAND & EVENT zu leisten, wobei es dem Kunden obliegt, die Entschädigung für seinen eventuellen Schaden von dem verantwortlichen Dritten zu verlangen.
6. Lieferung - Gefahrenübergang
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn R2 STAND & EVENT dem Kunden den Lieferschein aushändigt.
Unter Lieferschein versteht man das Vertragsdokument, das von R2 STAND & EVENT erstellt und dem Kunden vorgelegt wird.
Bei Erhalt seiner Bestellung ist der Kunde verpflichtet, sich von der Konformität der Bestellung und dem guten Zustand aller ihm übergebenen Elemente zu überzeugen und den Lieferschein zu unterschreiben.
Falls der Kunde einen Konformitätsmangel der gelieferten Bestellung feststellt, ist er verpflichtet, dies auf dem Lieferschein zu vermerken und die Art seiner Vorbehalte detailliert anzugeben, die er R2 STAND & EVENT innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Lieferung per E-Mail bestätigen muss.
Andernfalls kann keine Reklamation von R2 STAND & EVENT berücksichtigt werden.
Im Falle von Vorbehalten, die bei der Lieferung gemäß den oben definierten Modalitäten ordnungsgemäß gemeldet wurden, verpflichtet sich R2 STAND & EVENT, jedes defekte Element, das dem Kunden geliefert wurde, zu ersetzen oder zu reparieren und die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur eines defekten Produkts zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Produkte gemäß ihrer üblichen Bestimmung zu nutzen und die für ihre Erhaltung notwendige Pflege durchzuführen.
R2 STAND & EVENT verpflichtet sich, dem Kunden die für eine gute Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Elemente notwendigen Empfehlungen mitzuteilen.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er ab dem Zeitpunkt der Lieferung zum Wächter der ihm zur Verfügung gestellten Elemente wird und dass er ab diesem Zeitpunkt als zivilrechtlich haftbar für die ihm zur Verfügung gestellten Produkte angesehen wird.
Die Risiken des Verlusts, des Diebstahls oder der Beschädigung der Produkte gehen ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Lieferung und der Unterzeichnung des Lieferscheins auf ihn über.
Die Risiken gehen erst beim Abbau des Standes wieder auf R2 STAND & EVENT über, wobei der Kunde verpflichtet ist, die Ankunft der Abbauteams abzuwarten, und R2 STAND & EVENT in keinem Fall für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, der vor der Ankunft seiner Teams entstanden ist.
7. Speicherung
Auf Wunsch des Kunden kann R2 STAND & EVENT die Lagerung der Elemente, aus denen der Stand besteht und die dem Kunden verkauft wurden, im Hinblick auf eine spätere Wiederverwendung organisieren.
In einer solchen Hypothese erkennt der Kunde jedoch ausdrücklich an, dass diese Leistung von einem Dienstleister außerhalb von R2 STAND & EVENT erbracht wird, der in keinem Fall als Hüter der gelagerten Elemente angesehen werden kann.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der gelagerten Gegenstände kann R2 STAND & EVENT nicht haftbar gemacht werden.
Jede vom Kunden angestrengte Klage muss folglich direkt gegen den mit der Lagerung beauftragten Dienstleister erhoben werden, ohne dass R2 STAND & EVENT in der Sache als Garantie herangezogen werden kann.
8. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, alle Versicherungen abzuschließen, die für die Ausübung seiner Tätigkeit nützlich sind, insbesondere in Bezug auf alle Produkte, die ihm zur Verfügung gestellt werden und deren Hüter er während der gesamten Dauer der Messe von der Lieferung bis zum Abbau des Standes ist.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1 Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise in den Angeboten in Euro und ohne Steuern angegeben.
Es wird ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart, dass die bei der Auftragserteilung angewandten Preise nur für den erteilten Auftrag verbindlich sind und dass sie R2 STAND & EVENT nicht über diesen Auftrag hinaus verpflichten können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Kunden mit Wohnsitz in Frankreich zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind.
9.2 Rechnung
Die Rechnung von R2 STAND & EVENT wird dem Kunden nach Erhalt des unterzeichneten Kostenvoranschlags zugesandt.
Diese zusammenfassende Rechnung nennt insbesondere den Betrag der Leistung und erinnert an die Zahlungsbedingungen und -fristen.
Wenn im Kostenvoranschlag und in der Rechnung keine besonderen Hinweise enthalten sind, muss die Zahlung des Auftrags zur Hälfte bei Erhalt der Rechnung, zu 40 % 21 Tage vor dem Eröffnungsdatum der Messe und zu 10 % innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Messe erfolgen.
Bei Nichtzahlung zu den vertraglich festgelegten Terminen behält sich R2 STAND & EVENT das Recht vor, die im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen nicht zu honorieren.
Jede Reklamation bezüglich der Rechnungen muss innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei R2 STAND & EVENT eingereicht werden.
Andernfalls können spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden.
9.3 Verzugszinsen und Strafklausel
Für jeden Betrag, der nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen wurde, werden von Rechts wegen und ohne Verpflichtung zur Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des in Artikel L 441-10 des Handelsgesetzbuches festgelegten Zinssatzes fällig.
Gemäß den Artikeln L441-10 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs führt jede verspätete Zahlung von Rechts wegen neben den Verzugsstrafen zu einer Verpflichtung des Schuldners, eine Pauschalentschädigung von 40€ für Einziehungskosten zu zahlen.
Schließlich zahlt der Kunde bei Nichtzahlung innerhalb von 15 Tagen nach einer erfolglosen Mahnung zusätzlich zu den genannten Zinsen als Strafklausel eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150 Euro.
R2 STAND & EVENT kann jederzeit vom Kunden jede Sicherheit verlangen, die sie für notwendig erachtet, um die Bezahlung ihrer Leistung zu garantieren.
Im Falle der Weigerung des Kunden, die genannte Sicherheit zu leisten, kann R2 STAND & EVENT die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen aussetzen und/oder die Zusammenarbeit mit dem Kunden beenden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden verkauften Produkte bleiben Eigentum von R2 STAND & EVENT bis zur vollständigen Bezahlung des Preises für die Bestellung, einschließlich Zinsen, Kosten und Nebenkosten.
Unabhängig von der Dauer ihrer Vermietung bleiben die gemieteten Produkte natürlich Eigentum von R2 STAND & EVENT oder des Mietanbieters.
Im Falle der Nichtrückgabe der gemieteten Produkte am Ende des Mietzeitraums wird R2 STAND & EVENT dem Kunden den Preis in Rechnung stellen, der dem Ersatz der Produkte entspricht.
11. Höhere Gewalt
R2 STAND & EVENT haftet nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Sie ist nicht verpflichtet, eine eventuelle Anzahlung oder den vom Kunden gezahlten Preis zurückzuzahlen.
12. Design und geistiges Eigentum
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die grafischen und/oder elektronischen Darstellungen im Katalog oder in der Standpräsentation (Abbildungen und/oder Farbkarten und/oder Fotografien), die Produkte und/oder Dienstleistungen präsentieren, keinen vertraglichen Wert haben.
Der Kunde erkennt jedoch ausdrücklich an, dass die ihm von R2 STAND & EVENT mitgeteilten Designs ein urheberrechtlich geschütztes geistiges Werk darstellen und dass jede Vervielfältigung, Darstellung oder auch nur Teildarstellung dieser Designs außerhalb der von R2 STAND & EVENT erteilten Genehmigung rechtswidrig ist und eine Fälschung darstellt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von R2 STAND & EVENT erstellten Fotos der Stände, Designs, 3D-Ansichten von R2 STAND & EVENT zu Zwecken der Eigenwerbung/Marketing/Verkauf durch R2 STAND & EVENT auf seiner Website, seinen sozialen Netzwerken und seinen Präsentationsunterlagen vom Typ Broschüre veröffentlicht werden können.
13. Vorzeitige Kündigung
Jeder laufende Vertrag kann von R2 STAND & EVENT ohne gerichtliche Intervention und nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen, die dem Kunden per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt wird, gekündigt werden, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen und insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Jede Kündigung, die im Rahmen dieses Artikels erfolgt, macht alle fälligen oder fällig werdenden Forderungen, die der Kunde an R2 STAND & EVENT schuldet, sofort fällig.
R2 STAND & EVENT behält sich das Recht vor, Ersatz für jeglichen Schaden zu verlangen, den er aufgrund einer vorzeitigen Beendigung, die dem Kunden zuzuschreiben ist, erlitten haben könnte.
14. Laufzeit des Vertrags
Abgesehen von dem Fall der vorzeitigen Kündigung gemäß Artikel 14 oben, endet jeder Vertrag zwischen R2 STAND & EVENT und dem Kunden zum normalen, zwischen den Parteien vereinbarten Termin, der entweder die vollständige Bezahlung des gekauften Produkts oder der Termin der Miete des gemieteten Produkts ist.
15. Rechtsstreit - Anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem französischen Recht.
Alle Rechtsstreitigkeiten, gleich welcher Art, sowie alle Streitigkeiten in Bezug auf die Entstehung oder Ausführung der Bestellung sowie auf die Entstehung, Ausführung und Auslegung der vorliegenden Geschäftsbedingungen, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden den Gerichten von Paris vorgelegt.